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Deutsch als Fremd-/Zweitsprache für Lehrkräfte im Dienst

Das Bild zeigt einen Lehrer und eine Schülerin von oben. Auf dem Tisch liegen Arbeitsblätter. Der Lehrer erklärt der Schülerin etwas.
Foto: Kenny Eliason auf Unsplash (https://unsplash.com/de/fotos/zFSo6bnZJTw)

Zusatzausbildung Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache (DaF/DaZ)

Was ist der Unterschied zwischen einer Fremd- und einer Zweitsprache? 
Wie läuft Spracherwerb ab? 
Welche Herausforderungen stellt die deutsche Sprache? 
Wie kann ich meine Schülerinnen und Schüler, für die Deutsch Fremdsprache oder Zweitsprache ist, optimal unterstützen?
Was ist sprachsensibler Unterricht? 

Diese Fragestellungen sind unter anderem Inhalt der Zusatzausbildung DaF/DaZ.

 Wer kann an der Zusatzausbildung DaF/DaZ teilnehmen?

  • Wissenschaftliche Lehrkräfte im Dienst an beruflichen Schulen, die im Fach Deutsch oder in einer Fremdsprache ausgebildet werden.
  • Wissenschaftliche Lehrkräfte im Dienst an beruflichen Schulen mit anderen Fächern besteht die Möglichkeit, nach einem bestandenen Kolloquium teilzunehmen.

Umfang der Zusatzausbildung, Prüfungsvoraussetzungen

  • 30 Fachdidaktikstunden im Flipped-Learning-Format
  • 30 Unterrichtsstunden (Hospitation und/oder Unterricht)
  • 1 beratender Unterrichtsbesuch
  • Abschlusskolloquium (20 min, unbenotet)

 Qualifikation und Zertifikat

  • Qualifiziert für den Unterricht in Klassen/Lerngruppen mit besonderem Sprachförderbedarf (VABO, AVdual, SFMIG, …).
  • „Deutsch als Fremdsprache“-Qualifizierung kann für den Auslandsschuldienst interessant sein.
  • Wer erfolgreich an der Zusatzqualifizierung teilgenommen hat, erhält darüber eine Bescheinigung, welche als Anlage zur Personalakte hinzugefügt wird.

Bewerbung und Zulassung

Die interessierten Lehrkräfte bewerben sich über LFB-Online unter der zutreffenden Veranstaltungsterminnummer.
Für die Bewerbung der Lehrkraft sind der Bedarf und die Notwendigkeit der Zusatzqualifizierung von der Schulleitung gegenüber dem jeweiligen Regierungspräsidium zu begründen.
Das Regierungspräsidium entschei-det in Abstimmung mit dem ZSL über die Zulassung.

Wo erhält man bei Interesse weitere Informationen?

Kontaktadresse bei Fragen

Weitere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Einführungsphase im Januar oder direkt bei:
 
Karin Mürter

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